Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Cantum Technologies UG, Kaulbachstr. 51 a, 80539 München (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratung, Analyse und Supportleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
§ 3 Leistungen
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen von Terminen und Vergütung führen.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter branchenüblicher Standards. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Leistungserbringung in agilen Iterationen mit regelmäßigen Abstimmungsterminen.
Bei Softwareentwicklungsprojekten erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der erstellten Software. Der Quellcode wird übergeben, sofern dies im Angebot vereinbart ist.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Projekten mit längerer Laufzeit kann eine monatliche Abrechnung nach tatsächlich erbrachtem Aufwand vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen und Mehraufwand führen.
Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.
§ 6 Abnahme
Der Auftraggeber prüft die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Werktagen nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme oder teilt konkrete Mängel schriftlich mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als abgenommen.
Bei berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: September 2025